Gesetze / Fachinformatikerausbildungsverordnung

FIAusbV

§ 27 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse,
2.
Durchführen einer Prozessanalyse,
3.
Sicherstellen der Datenqualität sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 26 § 28