Gesetze / Fachinformatikerausbildungsverordnung

FIAusbV

§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,
2.
Planen eines Softwareproduktes,
3.
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 10 § 12