Gesetze / Fachinformatikerausbildungsverordnung
FIAusbV§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,
2.
Planen eines Softwareproduktes,
3.
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.