Gesetze / Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung

FKüAusbV

§ 10 Zeitpunkt

(1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

(2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.

§ 9 § 11