Gesetze / Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung

FKüAusbV

§ 12 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 11 § 13