Gesetze / Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
FKAG§ 31 Sofortige Vollziehbarkeit
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 21, 23 Absatz 4, § 28 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung.
Gesetze / Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz
FKAGWiderspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 21, 23 Absatz 4, § 28 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung.