Gesetze / Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz

FKAG

§ 31 Sofortige Vollziehbarkeit

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 21, 23 Absatz 4, § 28 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung.

§ 30 § 32