Gesetze / Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

FKAustG

§ 3b Verhinderung der Umgehung der Meldepflicht

Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht umgangen werden. § 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.

§ 3a § 4