Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin

FKeramAusbV

§ 9 Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.

§ 8 § 10