Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
FKrFBAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
FKrFBAusbVDer Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb wird staatlich anerkannt.