Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
FKrFBAusbV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
FKrFBAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.