Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz FMStBG § 11 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 05.04.2020. Zur aktuellen Fassung → § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.