Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fachoberschul- und Fachhochschulreifeverordnung

FOSFHRV

§ 48 Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Die Prüfung erfolgt schriftlich in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Im Fach Englisch findet auch eine mündliche Prüfung statt. Jeder Prüfling kann zusätzlich auf Antrag in den Fächern Deutsch und Mathematik mündlich geprüft werden.

Einzelnorm

§ 47 § 49