Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Falknerprüfungsordnung
FPO§ 1 Zuständigkeit
Die Abnahme der Falknerprüfung obliegt Prüfungsausschüssen, die bei der obersten Jagdbehörde zu bilden sind.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Falknerprüfungsordnung
FPODie Abnahme der Falknerprüfung obliegt Prüfungsausschüssen, die bei der obersten Jagdbehörde zu bilden sind.