Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Falknerprüfungsordnung
FPO§ 7 Wiederholung
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Wiederholung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.
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FPOWer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Wiederholung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.