Gesetze / FSPersAV · BGBl I 2008, 1931

Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung

48 Normen · ausgefertigt 10.10.2008 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Erlaubnispflichtiges Personal
  5. § 2 Begriffsbestimmungen
  6. § 3 Aufsichtsbehörde
  7. Abschnitt 2 · Fluglotsen und deren Ausbilder
  8. Unterabschnitt 1 · Pflichten, Lizenzen und Ausbildungsvoraussetzungen
  9. § 4 Allgemeine Pflichten
  10. § 5 Lizenzen, Erlaubnisse und Befugnisse
  11. § 6 Ausbildungsvoraussetzungen
  12. § 7 Medizinische Tauglichkeit
  13. Unterabschnitt 2 · Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Lizenzen
  14. § 8 Ausbildungsinhalt
  15. § 9 Grundlegende Ausbildung
  16. § 10 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
  17. § 11 Prüfung zum Erwerb der Auszubildendenlizenz
  18. § 12 Erteilung der Auszubildendenlizenz
  19. § 13 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
  20. § 14 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
  21. § 15 Erteilung der Fluglotsenlizenz
  22. § 16 Ausnahmeregelungen
  23. § 17 Erteilung der Ausbildererlaubnis
  24. Unterabschnitt 3 · Leistungsnachweise, Prüfungsbestimmungen
  25. § 18 Leistungsnachweise
  26. § 19 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
  27. § 20 Bestehen von Teilprüfungen und Prüfungen
  28. § 21 Wiederholung
  29. § 22 Rücktritt
  30. § 23 Versäumnisfolgen
  31. § 24 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  32. Unterabschnitt 4 · Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung
  33. § 25 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Auszubildendenlizenzen
  34. § 26 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen, Betriebliche Kompetenzprogramme
  35. § 27 Überprüfung der Kompetenz, Ruhen und Widerruf von Fluglotsenlizenzen
  36. § 28 Gültigkeit, Verlängerung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Ausbildererlaubnissen
  37. Unterabschnitt 5 · Ausbildungsanbieter
  38. § 29 Zertifizierung von Ausbildungsanbietern
  39. Abschnitt 3 · Sonstiges Flugsicherungsbetriebspersonal, flugsicherungstechnisches Personal und dessen Ausbilder
  40. Unterabschnitt 1 · Ausbildungsvoraussetzungen
  41. § 30 Ausbildungsvoraussetzungen
  42. § 31 Medizinische Tauglichkeit
  43. Unterabschnitt 2 · Ausbildung und Prüfungen zum Erwerb von Erlaubnissen, Berechtigungen und Sprachenvermerken
  44. § 32 Ausbildungsinhalt
  45. § 33 Grundlegende Ausbildung
  46. § 34 Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
  47. § 35 Erlaubnisprüfung
  48. § 36 Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
  49. § 37 Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
  50. § 38 Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
  51. § 39 Ausnahmeregelungen
  52. § 40 Erteilung der Ausbilderberechtigung
  53. Unterabschnitt 3 · Prüfungsbestimmungen
  54. § 41 Prüfungsausschüsse, Durchführung der Prüfungen
  55. Unterabschnitt 4 · Gültigkeit, Verlängerung, Überprüfung, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
  56. § 42 Gültigkeit, Ruhen, Widerruf und Erneuerung von Erlaubnissen
  57. § 43 Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung von Berechtigungen
  58. § 44 Überprüfung, Ruhen und Widerruf von Berechtigungen
  59. Unterabschnitt 5 · Ausbildungsstätten
  60. § 45 Erlaubnis zum Betrieb von Ausbildungsstätten
  61. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  62. § 46 Ordnungswidrigkeiten
  63. § 47 Übergangsvorschriften
  64. § 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  65. Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen – Leistungsnachweise; Sprachenvermerke
  66. Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) Betriebliche Ausbildung für Fluglotsen
  67. Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) Einstufungstabelle für Sprachkompetenz
  68. Anlage 4 (zu § 5 Abs. 2) Anforderungen an Lizenzscheine
  69. Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2
  70. Anlage 6 (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) Grundlegende Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
  71. Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) Betriebliche Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2
  72. Anlage 8 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) Betriebliche Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
  73. Anlage 9 (zu § 18 Abs. 1, den §§ 20 und 35 Abs. 2) Bewertung der Leistungen in Leistungsnachweisen, Teilprüfungen und Prüfungen, Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen, Erbringen von Leistungsnachweisen und Bestehen von Prüfungen
  74. Anlage 10 (zu § 7 Abs. 2 und 6, § 47 Abs. 11) Anforderungen für das Tauglichkeitszeugnis Klasse 3 für Fluglotsen