Gesetze / Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung

FSPersAV

§ 32 Ausbildungsinhalt

Die Ausbildung für sonstiges erlaubnispflichtiges Personal umfasst die grundlegende Ausbildung nach § 33 zum Erwerb einer Erlaubnis und die betriebliche Ausbildung nach § 37 zum Erwerb von Berechtigungen.

§ 31 § 33