Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fachschulverordnung Sozialwesen

FSSV

§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachschulverordnung Sozialwesen vom 24. April 2003 (GVBl. II S. 219), die zuletzt durch die Verordnung vom 30. Oktober 2014 (GVBl. II Nr. 85) geändert worden ist, außer Kraft.

Potsdam, den 29. Mai 2024

Der Minister für Bildung,

Jugend und Sport

Steffen Freiberg

Anlagen

Stundentafeln

Anlage 1

Stundentafel Sozialpädagogik

Lernfelder/Fächer

Unterrichtsstunden

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

120

Englisch

120

Biologie

80

Politische Bildung

80

Berufsbezogener Lernbereich

1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln

200

2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

240

3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (schriftliche Prüfung)

320

4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten (Facharbeit)

600

5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

200

6. Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

160

7. Wahlpflichtbereich zur Erweiterung und Vertiefung in den Arbeitsfeldern

Kindertagesbetreuung

Hilfen zur Erziehung

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Das Angebot erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule.

280

Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife

Deutsch/Kommunikation

40

Mathematik

80

Anlage 2

Stundentafel Heilerziehungspflege

Lernfelder/Fächer

Unterrichtsstunden

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

120

Englisch

120

Biologie

80

Politische Bildung

80

Berufsbezogener Lernbereich

1. Ein professionelles berufliches Selbstkonzept entwickeln und gestalten

120

2. Beziehungs- und Kommunikationsprozesse professionell gestalten

160

3. Menschen in behindernden Lebenssituationen teilhabeorientiert begleiten und pflegen

520

4. Unterstützungsprozesse in verschiedenen Lebenssituationen teilhabeorientiert gestalten (schriftliche Prüfung)

320

5. Bildungs- und Entwicklungsprozesse methodengeleitet planen, gestalten und reflektieren

520

6. Institutionen und Team entwickeln sowie im Sozialraum und mit Netzwerken kooperieren

120

7. Heilerziehungspflegerisches Handeln im beruflichen Kontext (Facharbeit)

240

Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife

Deutsch/Kommunikation

40

Mathematik

80

Anlage 3

Stundentafel Heilpädagogik

Lernfelder/Fächer

Unterrichtsstunden

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation

120

Politische Bildung

80

Berufsbezogener Lernbereich

1. Auftrag und Professionalisierung heilpädagogischen Handelns

200

2. Beratungsprozesse in heilpädagogischen Kontexten

200

3. Diagnostische Modelle und Methoden in heilpädagogischen Arbeitsfeldern (schriftliche Prüfung)

320

4. Bildungs- und Entwicklungsprozesse heilpädagogisch planen, durchführen und reflektieren (Facharbeit)

260

5. Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen begleiten

240

6. Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit

200

7. Wahlpflichtbereich

Heilpädagogisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen

Heilpädagogisches Arbeiten im Kontext der Schule

Heilpädagogisches Arbeiten im Rahmen von Rehabilitationsleistungen

Heilpädagogisches Arbeiten mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf

Das Angebot erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule.

180

Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife

Deutsch/Kommunikation

40

Mathematik

80

§ 43