Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fachschulverordnung Sozialwesen
FSSV§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fachschulverordnung Sozialwesen vom 24. April 2003 (GVBl. II S. 219), die zuletzt durch die Verordnung vom 30. Oktober 2014 (GVBl. II Nr. 85) geändert worden ist, außer Kraft.
Potsdam, den 29. Mai 2024
Der Minister für Bildung,
Jugend und Sport
Steffen Freiberg
Anlagen
Stundentafeln
Anlage 1
Stundentafel Sozialpädagogik
Lernfelder/Fächer
Unterrichtsstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
120
Englisch
120
Biologie
80
Politische Bildung
80
Berufsbezogener Lernbereich
1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
200
2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
240
3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern (schriftliche Prüfung)
320
4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten (Facharbeit)
600
5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
200
6. Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
160
7. Wahlpflichtbereich zur Erweiterung und Vertiefung in den Arbeitsfeldern
Kindertagesbetreuung
Hilfen zur Erziehung
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Das Angebot erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule.
280
Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife
Deutsch/Kommunikation
40
Mathematik
80
Anlage 2
Stundentafel Heilerziehungspflege
Lernfelder/Fächer
Unterrichtsstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
120
Englisch
120
Biologie
80
Politische Bildung
80
Berufsbezogener Lernbereich
1. Ein professionelles berufliches Selbstkonzept entwickeln und gestalten
120
2. Beziehungs- und Kommunikationsprozesse professionell gestalten
160
3. Menschen in behindernden Lebenssituationen teilhabeorientiert begleiten und pflegen
520
4. Unterstützungsprozesse in verschiedenen Lebenssituationen teilhabeorientiert gestalten (schriftliche Prüfung)
320
5. Bildungs- und Entwicklungsprozesse methodengeleitet planen, gestalten und reflektieren
520
6. Institutionen und Team entwickeln sowie im Sozialraum und mit Netzwerken kooperieren
120
7. Heilerziehungspflegerisches Handeln im beruflichen Kontext (Facharbeit)
240
Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife
Deutsch/Kommunikation
40
Mathematik
80
Anlage 3
Stundentafel Heilpädagogik
Lernfelder/Fächer
Unterrichtsstunden
Berufsübergreifender Lernbereich
Deutsch/Kommunikation
120
Politische Bildung
80
Berufsbezogener Lernbereich
1. Auftrag und Professionalisierung heilpädagogischen Handelns
200
2. Beratungsprozesse in heilpädagogischen Kontexten
200
3. Diagnostische Modelle und Methoden in heilpädagogischen Arbeitsfeldern (schriftliche Prüfung)
320
4. Bildungs- und Entwicklungsprozesse heilpädagogisch planen, durchführen und reflektieren (Facharbeit)
260
5. Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen begleiten
240
6. Organisation und Qualitätsmanagement in der heilpädagogischen Arbeit
200
7. Wahlpflichtbereich
Heilpädagogisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen
Heilpädagogisches Arbeiten im Kontext der Schule
Heilpädagogisches Arbeiten im Rahmen von Rehabilitationsleistungen
Heilpädagogisches Arbeiten mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf
Das Angebot erfolgt nach den Möglichkeiten der Schule.
180
Wahlbereich zum Erwerb der Fachhochschulreife
Deutsch/Kommunikation
40
Mathematik
80