Gesetze / Fahrgastsicherheitslehrgänge-Zulassungs- und Prüfungsverordnung
FahrSiLehrgZulV§ 8 Ausstellen einer Bescheinigung
Jedem Teilnehmenden eines Basislehrgangs oder Auffrischungslehrgangs, der die Abschlussprüfung bestanden hat, ist hierüber vom Lehrgangsanbieter eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage auszustellen.