Gesetze / Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

FeV2010AusnV 4

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2019 außer Kraft.

§ 3