Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
FeinwAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin
FeinwAusbVDie Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.