Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin

FeinwAusbV

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der folgenden Schwerpunkte:

1.
Maschinenbau,
2.
Feinmechanik,
3.
Werkzeugbau oder
4.
Zerspanungstechnik.
§ 2 § 4