Gesetze / FertigPackV 1981 · BGBl I 1981, 1585; BGBl I 1982, 155
Verordnung über Fertigpackungen
36 Normen · ausgefertigt 18.12.1981 · Änderungen
- Erster Abschnitt · Verbindliche Standardisierung und Maßbehältnisse
- § 1 Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 2 Maßbehältnisse
- § 3 Genauigkeitsanforderungen an Maßbehältnisse
- § 4 Herstellerzeichen
- § 5 (weggefallen)
- Zweiter Abschnitt · Füllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen
- § 6 Kennzeichnung der Füllmenge
- § 7 Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen
- § 8 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 9 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit anderen Erzeugnissen
- § 10 Befreiung von der Füllmengenkennzeichnung
- § 11 Abtropfgewicht
- (XXXX) §§ 12 bis 17 (weggefallen)
- § 18 Art und Weise der Füllmengenangabe
- § 19
- § 20 Schriftgröße
- § 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
- Dritter Abschnitt · Füllmengen von Fertigpackungen
- § 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 22a Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung des Abtropfgewichts
- § 23 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- § 26 Bezugstemperatur
- § 27 Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen
- § 28 Verwendung von Meßgeräten
- § 29 Herstellerangabe
- Vierter Abschnitt · Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter
- § 30 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter
- § 31 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter
- Fünfter Abschnitt · Offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
- § 31a Offene Packungen
- § 32 Unverpackte Backwaren
- § 33 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
- Sechster Abschnitt · Ausnahmen, Nachschau, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 33a Ausnahmen
- § 34 Nachschau
- § 35 (weggefallen)
- § 36 (weggefallen)
- § 37 Übergangsvorschriften
- § 38
- § 39 (Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften)
- Anlage 1 (zu § 1)Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
- Anlage 2 (weggefallen)
- Anlage 3 (weggefallen)
- Anlage 4a (zu § 34 Abs. 1)Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 4b (zu § 34 Abs. 1)Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 5 (zu § 34 Abs. 2)Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 6 (weggefallen)
- Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 Fertigpackungsverordnung
- Anlage 8
- Anlage 9