Gesetze / FertigPackV 1981 · BGBl I 1981, 1585; BGBl I 1982, 155

Verordnung über Fertigpackungen

36 Normen · ausgefertigt 18.12.1981 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Verbindliche Standardisierung und Maßbehältnisse
  2. § 1 Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln
  3. § 2 Maßbehältnisse
  4. § 3 Genauigkeitsanforderungen an Maßbehältnisse
  5. § 4 Herstellerzeichen
  6. § 5 (weggefallen)
  7. Zweiter Abschnitt · Füllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen
  8. § 6 Kennzeichnung der Füllmenge
  9. § 7 Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen
  10. § 8 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit Lebensmitteln
  11. § 9 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit anderen Erzeugnissen
  12. § 10 Befreiung von der Füllmengenkennzeichnung
  13. § 11 Abtropfgewicht
  14. (XXXX) §§ 12 bis 17 (weggefallen)
  15. § 18 Art und Weise der Füllmengenangabe
  16. § 19
  17. § 20 Schriftgröße
  18. § 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
  19. Dritter Abschnitt · Füllmengen von Fertigpackungen
  20. § 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
  21. § 22a Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung des Abtropfgewichts
  22. § 23 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
  23. § 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
  24. § 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
  25. § 26 Bezugstemperatur
  26. § 27 Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen
  27. § 28 Verwendung von Meßgeräten
  28. § 29 Herstellerangabe
  29. Vierter Abschnitt · Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter
  30. § 30 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter
  31. § 31 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter
  32. Fünfter Abschnitt · Offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
  33. § 31a Offene Packungen
  34. § 32 Unverpackte Backwaren
  35. § 33 Verkaufseinheiten ohne Umhüllung
  36. Sechster Abschnitt · Ausnahmen, Nachschau, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
  37. § 33a Ausnahmen
  38. § 34 Nachschau
  39. § 35 (weggefallen)
  40. § 36 (weggefallen)
  41. § 37 Übergangsvorschriften
  42. § 38
  43. § 39 (Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften)
  44. Anlage 1 (zu § 1)Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
  45. Anlage 2 (weggefallen)
  46. Anlage 3 (weggefallen)
  47. Anlage 4a (zu § 34 Abs. 1)Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
  48. Anlage 4b (zu § 34 Abs. 1)Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
  49. Anlage 5 (zu § 34 Abs. 2)Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden
  50. Anlage 6 (weggefallen)
  51. Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 Fertigpackungsverordnung
  52. Anlage 8
  53. Anlage 9