Gesetze / Fertigpackungsverordnung
FertigPackV 1981§ 26 Bezugstemperatur
Die Anforderungen in den §§ 3 und 22 sind auf eine Temperatur von 20 Grad C (Bezugstemperatur) bezogen. Die Bezugstemperatur gilt nicht für Speiseeis.
Gesetze / Fertigpackungsverordnung
FertigPackV 1981Die Anforderungen in den §§ 3 und 22 sind auf eine Temperatur von 20 Grad C (Bezugstemperatur) bezogen. Die Bezugstemperatur gilt nicht für Speiseeis.