Gesetze / Fertigpackungsverordnung
FertigPackV 1981§ 37 Übergangsvorschriften
Die nach früheren Vorschriften erteilten Fabrikmarken für Flaschen gelten als Herstellerzeichen im Sinne dieser Verordnung.
Gesetze / Fertigpackungsverordnung
FertigPackV 1981Die nach früheren Vorschriften erteilten Fabrikmarken für Flaschen gelten als Herstellerzeichen im Sinne dieser Verordnung.