Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin
FertigungsMechAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Fertigungsmechaniker und Fertigungsmechanikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.