Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin
FertigungsMechAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin
FertigungsMechAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.