Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Feuerwehrdienstkleidungsübertragungsverordnung

FeuDkÜV

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften über Dienstkleidung für im Brandschutzwesen tätige Landesbedienstete vom 19. April 1997 ( GVBl. II S. 259) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 19. Januar 2022

Die Landesregierung des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Dietmar Woidke

Der Minister des Innern und für Kommunales

Michael Stübgen

§ 2