Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Feuerwehrdienstkleidungsübertragungsverordnung
FeuDkÜV§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften über Dienstkleidung für im Brandschutzwesen tätige Landesbedienstete vom 19. April 1997 ( GVBl. II S. 259) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 19. Januar 2022
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Dietmar Woidke
Der Minister des Innern und für Kommunales
Michael Stübgen