Gesetze / Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
FinVermStVtrSchlussformel
Für den Bund, der Bundesminister der Finanzen
Für das Land Berlin, der Senator der Finanzen
Für das Land Brandenburg, der Ministerpräsident
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Ministerpräsident
Für den Freistaat Sachsen, der Ministerpräsident
Für das Land Sachsen-Anhalt, der Ministerpräsident
Für den Freistaat Thüringen, die Ministerpräsidentin