Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fischereibuchverordnung
Fisch-BuV§ 1
Zuständige Behörde für die Einrichtung und
Führung des Fischereibuches ist das Landesamt für Ernährung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Fischereibuchverordnung
Fisch-BuVZuständige Behörde für die Einrichtung und
Führung des Fischereibuches ist das Landesamt für Ernährung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung.