Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit des Landesamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Durchführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
FischabZV§ 1
Zuständige Behörde für den Vollzug der vom
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlassenen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe
ist das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.