Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit des Landesamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Durchführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

FischabZV

§ 1

Zuständige Behörde für den Vollzug der vom

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erlassenen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

ist das Landesamt für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.

§ 2