Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit des Landesamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung zur Durchführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe

FischabZV

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft.

Potsdam, den 23. April 1996

Der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und

Forsten

Edwin Zimmermann

§ 1