Gesetze / Flaggenrechtsverordnung FlRV § 10 Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.07.2026. Zur aktuellen Fassung → Die Flaggenbehörde übersendet der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Flaggenscheins.