Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Forstausschussverordnung

FoAV

§ 1 Aufgabe

Der Forstausschuss berät die oberste Forstbehörde bei der Durchführung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg und bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. In diesem Rahmen nimmt er zu Themen, welche die Forstwirtschaft mittelbar oder unmittelbar berühren, Stellung.

Einzelnorm

§ 2