Gesetze / GAD · BGBl I 1990, 1842

Gesetz über den Auswärtigen Dienst

37 Normen · ausgefertigt 30.08.1990 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Eingangsformel
  3. Abschnitt 1 · Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
  4. § 1 Aufgaben
  5. § 2 Auswärtiger Dienst
  6. § 3 Auslandsvertretungen
  7. § 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
  8. Abschnitt 2 · Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
  9. § 5 Personaleinsatz
  10. § 6 Personalreserve
  11. § 7 Organisation und Ausstattung
  12. § 8 Inspektion
  13. § 9 Kurierdienst und Auslands-IT
  14. § 10 Politisches Archiv
  15. Abschnitt 3 · Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
  16. § 11 Rechtsverhältnisse
  17. § 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten
  18. § 13 Personalaustausch
  19. Abschnitt 4 · Rechte und Pflichten der Beamten
  20. § 14 Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
  21. § 15 Fürsorge und Schutz
  22. § 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
  23. § 17 Gesundheitsdienst und soziale Betreuung
  24. § 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
  25. Abschnitt 5 · Fürsorge für Familienangehörige
  26. § 19 Unterstützung der Familienangehörigen
  27. § 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
  28. § 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
  29. § 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
  30. § 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen
  31. § 24 Berufsausübung der Ehegatten
  32. Abschnitt 6 · Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
  33. § 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge
  34. § 26 Schadensausgleich
  35. Abschnitt 7 · Wohnungsfürsorge und Umzüge
  36. § 27 Wohnsitz und Wohnung
  37. § 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
  38. Abschnitt 8 · Auslandsbezogene Leistungen
  39. § 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes
  40. § 30 Fremdsprachenförderung
  41. Abschnitt 9 · Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
  42. § 31 Nichtentsandte Beschäftigte
  43. § 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
  44. § 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
  45. Abschnitt 10 · Schlussvorschriften
  46. § 34 (weggefallen)
  47. § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  48. § 36 Übergangsregelung
  49. § 37 Inkrafttreten