Gesetze / GAD / Änderungen
Änderungen im GAD
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
01.01.2024
§ 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland
01.08.2021
§ 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
27.06.2020
§ 7 Organisation und Ausstattung · § 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland · § 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten · § 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder · § 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen · § 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen · § 26 Schadensausgleich · § 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld
24.06.2020
§ 9 Kurierdienst und Auslands-IT
02.12.2019
§ 1 Aufgaben · § 2 Auswärtiger Dienst · § 3 Auslandsvertretungen · § 4 Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten · § 5 Personaleinsatz · § 6 Personalreserve · § 7 Organisation und Ausstattung · § 8 Inspektion · § 9 Kurier- und Fernmeldeverbindungen · § 10 Politisches Archiv · § 11 Rechtsverhältnisse · § 12 Auswahl und Ausbildung der Beamten · § 13 Personalaustausch · § 14 Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst · § 15 Fürsorge und Schutz · § 16 Erkrankungen und Unfälle im Ausland · § 17 Gesundheitsdienst und soziale Betreuung · § 18 Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten · § 19 Unterstützung der Familienangehörigen · § 20 Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben · § 21 Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder · § 22 Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen · § 23 Reisebeihilfen in besonderen Fällen · § 24 Berufsausübung der Ehegatten · § 25 Maßnahmen der Krisenfürsorge · § 26 Schadensausgleich · § 27 Wohnsitz und Wohnung · § 28 Auslandsumzüge und Auslandstrennungsgeld · § 29 Auslandsbesoldung des Auswärtigen Dienstes · § 30 Fremdsprachenförderung · § 31 Nichtentsandte Beschäftigte · § 32 Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit · § 33 Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit · § 34 (weggefallen) · § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften · § 36 Übergangsregelung · § 37 Inkrafttreten