Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst

GADVDV

§ 21 Laufbahnprüfung

Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:

1.
den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
2.
der Diplomarbeit und
3.
dem Diplomkolloquium.
§ 20 § 22