Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
GADVDV§ 21 Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:
1.
den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
2.
der Diplomarbeit und
3.
dem Diplomkolloquium.