Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst

GADVDV

§ 49 Form des Diplomkolloquiums

Das Diplomkolloquium besteht aus einer Präsentation der Diplomarbeit sowie aus einem wissenschaftlichen Gespräch mit den Prüferinnen und Prüfern.

§ 48 § 50