Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Gesetz

GAPDZG

§ 21 Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen

Der tatsächliche Einheitsbetrag oder die tatsächlichen Einheitsbeträge jeder Öko-Regelung ist oder sind die nach § 31 berechneten Beträge.

§ 20 § 22