Gesetze / GAP-Konditionalitäten-Gesetz
GAPKondG§ 13 Anwendung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Unionsregelung wird zum Zwecke der Einhaltung und der Durchführung der Konditionalität angewendet.