Gesetze / GFABPrV · BGBl I 2016, 2909

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

18 Normen · ausgefertigt 13.12.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  3. § 2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
  4. § 3 Handlungsbereiche
  5. § 4 Handlungsbereich „Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten“
  6. § 5 Handlungsbereich „Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten“
  7. § 6 Handlungsbereich „Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten“
  8. § 7 Handlungsbereich „Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten“
  9. § 8 Gliederung der Prüfung
  10. § 9 Schriftliche Prüfungsaufgabe
  11. § 10 Projektarbeit
  12. § 11 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  13. § 12 Bewerten der Prüfungsleistungen
  14. § 13 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  15. § 14 Ausbildereignung
  16. § 15 Zeugnisse
  17. § 16 Wiederholung von Prüfungsbestandteilen
  18. § 17 Übergangsvorschriften
  19. § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  20. Anlage 1 (zu den §§ 12 und 13) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  21. Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte