Gesetze / Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung

GFABPrV

§ 8 Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.
§ 7 § 9