Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV 2020

§ 12 Verteilung und Inhalt der Module

(1) Die Module des Studiums verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte:

Fachstudien IModul 1Staatsrechtliche und
politische Grundlagen
des Verwaltungshandelns
Modul 2Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4
Modul 3Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul 4Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
Fachstudien IIModul 5Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr,
Teil 1: Grundlagen zu den Aufgaben, zur Organisation und zum Handeln der Polizei
Modul 6Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit, Massen- und Straßenkriminalität und besonderen Tätergruppen
Modul 7Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr,
Teil 2: Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität
Praxisinte-
grierende
Studienzeiten I
Modul 8Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei
Fachstudien IIIModul 9Das Bundeskriminalamt im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Modul 10Maßnahmen der Strafverfolgung und der
Gefahrenabwehr,
Teil 3: Polizeiliche Informationserhebung und
Informationsverwendung sowie Phänomen
Cybercrime
Modul 11Schwere Kriminalität,
organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität
Modul 12Politisch motivierte
Kriminalität
Praxisinte-
grierende
Studienzeiten II
Modul 13Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt
BachelorarbeitModul 14Thesis der Bachelorarbeit

(2) Die Einzelheiten der Studieninhalte und des Studienverlaufs legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest. Das Modulhandbuch wird auf der Website des Bundeskriminalamts veröffentlicht.

(3) Die Module 1 bis 14 sind interdisziplinär auszurichten.

(4) Der Inhalt der Module 1 bis 14 richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“. Der Inhalt der Module 1 bis 4 entspricht dem Inhalt des gemeinsamen fachbereichsübergreifenden Grundstudiums der Hochschule.

§ 6h § 7