Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV 2020

§ 32 Abgabetermin und Bearbeitungszeit für die Thesis

(1) Der Termin für die Abgabe der Thesis ist der erste Werktag des vierten auf die Bekanntgabe des Themas folgenden Kalendermonats.

(2) Die Bearbeitungszeit für die Thesis beträgt fünf Wochen. Sie beginnt erst fünf Wochen vor dem Abgabetermin.

(3) Den Beginn der Bearbeitungszeit und den Termin für die Abgabe der Thesis legt das Prüfungsamt beim Bundeskriminalamt fest.

(4) Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.

§ 22 § 24