Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV 2020

§ 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung

Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ gliedert sich in

1.
Module und
2.
polizeispezifische Trainings.
§ 55 § 57