Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 63 Verteilung und Inhalt der Module
(1) Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung wird in folgenden Modulen durchgeführt:
| Modul 1 | Grundlagen des Verwaltungshandelns |
| Modul 2 | Grundlagen polizeilichen Handelns sowie Aufgabe, Organisation und Handeln der Polizei |
| Modul 3 | Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit |
| Modul 4 | Ausgewählte Formen der Kriminalität, Gewaltkriminalität |
| Modul 5 | Begleitende Berufspraxis |
| Modul 6 | Aufgaben und Befugnisse des Bundeskriminalamts sowie nationale, europäische und internationale polizeiliche Zusammenarbeit |
| Modul 7 | Phänomen Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität |
| Modul 8 | Politisch motivierte Kriminalität |
| Modul 9 | Polizeiliche Informationserhebung und Informationsverwendung sowie Phänomen Cybercrime |
(1a) Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in ein anderes Modul verschoben werden.
(2) In den Modulen 1 bis 4 und 6 bis 9 werden fachtheoretische polizeispezifische Kenntnisse vermittelt. Der Inhalt dieser Module richtet sich nach dem Modulhandbuch „Cyberkriminalität“, welches bei Beginn der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung gilt. Die Einzelheiten der Studieninhalte und des Studienverlaufs legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest, welches bei Beginn der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung gilt. Das Modulhandbuch wird auf der Website des Bundeskriminalamts veröffentlicht.
(3) Das Modul 5 dient der berufspraktischen Tätigkeit.