Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV 2020

§ 99 Durchführungsort

(1) Die Module 1 bis 4 und 6 bis 9 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

(2) Das Modul 5 wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul 10 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

§ 89 § 91