Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV 2020§ 99 Durchführungsort
(1) Die Module 1 bis 4 und 6 bis 9 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.
(2) Das Modul 5 wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul 10 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.