Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

GLUEAENDSTV_3

§ 1

Dem in Berlin am 29. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm

§ 2