Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

GLUEAENDSTV_3

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2020 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Einzelnorm

Potsdam, den 19. Juni 2019

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Staatsvertrag

Anlagen

1

Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Dritter Glücksspieländerungsstaatsvertrag – 3. GlüÄndStV) 279.7 KB

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§ 2