Gesetze / Gießereimechanikerausbildungsverordnung

GMAusbV

§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Kundenauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Gussstückherstellung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 10 § 12