Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Grundschulverordnung
GV§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Grundschulen sowie für Gesamtschulen und Oberschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind, und für Förderschulen, die den Bildungsgang der Grundschule führen (Schulen).