Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Grundschulverordnung
GV§ 16 (aufgehoben)
Für § 16 GV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.